Umwelt

Umweltrecht ist eines der Referenzgebiete von GÖTZE Rechtsanwälte. Das Umwelt- und Technikrecht ist in zunehmendem Maße europarechtlich geprägt. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben – etwa die Wasserrahmenrichtlinie, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Umwelthaftungsrichtlinie – dominieren schon jetzt das deutsche Wasser-, Immissions-, Naturschutz- oder Bodenschutzrecht.

Gemeinschaftsrechtliche Einflüsse werden künftig noch an Bedeutung gewinnen. Wir verfolgen die aktuellen Rechtsentwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und positionieren uns hierzu z. B. im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen oder Publikationen. Das Unionsrecht sehen wir nicht als Gefahr, sondern als Herausforderung, die es zu meistern gilt.

Auf dem Sektor der Erneuerbaren Energien sind wir schwerpunktmäßig im Bereich Photovoltaik und Biomasse tätig. GÖTZE Rechtsanwälte haben gemeinsam mit Bosch & Partner und Mack Solar Engineering ein Gutachten Grundlagen zur regionalplanerischen Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen am Beispiel der Region Lausitz-Spreewald” erarbeitet.

Rechtsanwalt Dr. Roman Götze ist Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht (GfU) und außerdem auch Mitglied der Leipziger Vereinigung für Umwelt- und Planungsrecht.

Wir beraten intensiv im Wasserrecht, etwa im Hochwasserschutzrecht aber auch „klassischen“ Wasserrecht: Wir haben im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg eine Arbeitshilfe zu Restriktionen und Spielräumen bei der Ausweisung von Baugebieten und der Vorhabenzulassung in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten gemäß § 78 b WHG vorgelegt. Die Arbeitshilfe finden Sie unter den Veröffentlichungen auf der Website des Ministeriums oder direkt unter dem Link.