Im Hinblick auf anwaltliche Honorare bestehen beim rechtssuchenden Publikum – oft unbegründete – Befürchtungen, in jedem Fall aber erhebliche Schwellenängste. Anders als viele andere Anwälte haben wir kein Problem damit, über Geld zu sprechen. Scheuen Sie sich nicht, die Honorarfrage auch von sich aus zu stellen.
Wir bemühen uns stets, eine für beide Seiten faire Honorarregelung zu finden.
Gerade bei umfangreichen und/oder sehr schwierigen Angelegenheiten spiegelt die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aufgrund von fiktiv angenommenen niedrigen Streitwerten allerdings oft nicht den realen Aufwand einer möglicherweise über Jahre andauernden Auseinandersetzung wider oder wird dem Haftungsrisiko des Anwalts nicht gerecht. Aus diesem Grunde kalkulieren wir regelmäßig eine aufwandsbezogene Vergütung.
Natürlich wird bei dieser Entscheidung auch das Interesse der Mandanten und die Bedeutung der Angelegenheit für die Mandanten berücksichtigt, so dass wir bei einfacheren und nicht so bedeutenden Angelegenheiten regelmäßig nach der – in diesen Fällen auch kostengerechten – Gebührenordnung abrechnen oder einen pauschalen Betrag als Vergütung kalkulieren.