Im Bauordnungsrecht geht es um die Frage, ob die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage in einem baurechtlichen Verfahren zu genehmigen ist und genehmigt werden kann (Baugenehmigungsverfahren).
Fast alle Landesbauordnungen erleichtern das Bauen, indem anstelle einer Baugenehmigung nur noch eine Anzeige erfolgen muss oder das Vorhaben sogar verfahrensfrei realisiert werden kann. Selbst wenn ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, ist die bauaufsichtliche Prüfung in Zeiten des „Abschieds von der Baugenehmigung“ nur noch auf einzelne Aspekte beschränkt.
Wir sind mit den unterschiedlichen Verfahrensanforderungen ebenso vertraut wie mit den materiellen Anforderungen, die an das Bauen gestellt werden. Begriffe wie „mittlere Wandhöhe“, „Staffelgeschoss“ oder „aufgedrängtes Fachrecht“ sind uns geläufig. Ausführlich werden diese Themen von Prof. Dr. Roman Götze in seinem Beitrag “Materielles Bauordnungsrecht” im Handbuch des Öffentlichen Baurechts behandelt.
Als erfahrene Dozenten im Bereich des Öffentlichen Baurechts verfügen wir über fundierte Kenntnisse sowohl aus der Binnenperspektive der Verwaltung als auch aus der Sicht von Bauherren und Nachbarn. Dieser tiefgehende Perspektivwechsel ermöglicht es uns, die Interessen unserer Mandanten in jeder Lage optimal zu vertreten und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten. Mit unserem praxisnahen Ansatz bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung und Unterstützung, die auf langjähriger Expertise und aktuellem Fachwissen basiert.