Das Bauplanungsrecht ist eine immer komplexer werdende Spezialistenmaterie. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist der Gesetzgeber mit Vereinfachungs-, Beschleunigungs- oder schlicht Änderungsgesetzen so aktiv wie im Baurecht. Die vorhandenen Spielräume für den Bauherren aufzuzeigen oder bodenrechtliche Spannungen mit Blick auf die schutzwürdigen Nachbarn deutlich herauszuarbeiten, ist die eigentliche anwaltliche Leistung in einem bauplanungsrechtlichen Mandat. Wir sind im Bereich des Bauplanungsrechtes sowohl im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen, als auch – später – bei der Vorhabenzulassung tätig.
Dabei beraten wir sowohl die Vorhabenträger oder Gemeinden während der Bebauungsplanverfahren, als auch die betroffenen Nachbarn, die sich gegen die Bebauungspläne oder die auf deren Grundlage legalisierten Projekte zur Wehr setzen wollen. Ein Schwerpunkt unserer Beratung ist z.B. die vorhabenbezogene Bauleitplanung (Vorhaben- und Erschließungsplan). Hier beraten wir z.B. Vorhabenträger beim Abschluss des Durchführungsvertrages. Unsere bauplanungsrechtliche Expertise wird aber auch von Behörden geschätzt. Unter anderem haben wir z.B. für ein Landesministerium maßgebend an der Erstellung einer Arbeitshilfe für die nachgeordneten Behörden mitgewirkt.