Im Bauordnungsrecht geht es um die Frage, ob die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage in einem baurechtlichen Verfahren zu genehmigen ist und genehmigt werden kann (Baugenehmigungsverfahren).
Das Bauplanungsrecht ist eine immer komplexer werdende Spezialistenmaterie. In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist der Gesetzgeber mit Vereinfachungs-, Beschleunigungs- oder schlicht Änderungsgesetzen so aktiv wie im Baurecht.
Unsere Beratung schließt auch den Bereich Denkmalschutz mit ein. Wir vertreten Bauherren auch in Genehmigungsverfahren über den Abriss (Abbruch) von Baudenkmalen oder die Veränderung des Denkmals.
Raumbeanspruchende Großvorhaben, wie z. B. Flughäfen, Fernstraßen, Eisenbahntrassen, Ausbaumaßnahmen an Gewässern und Wasserstraßen, werden in der Regel in einem besonderen Verfahren – dem so genannten Planfeststellungsverfahren – durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Nicht selten werden Vorentscheidungen für bestimmte Raumnutzungen – z. B. im Bereich von Windenergie, Photovoltaik und großflächigem Einzelhandel, bereits auf einer hochstufigen staatlichen Planungsebene – durch Raumordnung und Landesplanung – getroffen.