GÖTZE Rechtsanwälte sind auf dem Gebiet der Umwelthaftung nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), welches die europäische Umwelthaftungsrichtlinie umsetzt (RL 2004/35/EG), sowohl wissenschaftlich, als auch operativ beratend tätig. So betreut Rechtsanwalt George-Alexander Koukakis aktuell federführend das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA) zur „Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz“ (der entsprechende Projektflyer kann hier eingesehen werden). Zudem wirkten die Rechtsanwälte Prof. Dr. Roman Götze und George-Alexander Koukakis unter Federführung von Dr. Wolfgang Peters (Bosch & Partner) an dem F+E-Vorhaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) “Bewertung erheblicher Biodiversitätsschäden im Rahmen der Umwelthaftung” mit. Das entsprechende Skript kann auf der Webpräsenz des BfN abgerufen werden (dazu hier).

GÖTZE Rechtsanwälte sind auch mit der letztinstanzlichen Vertretung in einem in Schleswig-Holstein entschiedenen Fall (Entscheidung des OVG Schleswig) betraut, in dem soweit ersichtlich erstmalig ein Biodiversitätsschaden gerichtlich angenommen wurde und sich zahlreiche rechtsgrundsätzliche Fragestellungen mit Blick auf die Eröffnung und Anwendung des Umweltschadensrechts ergeben, deren Klärung bereits Gegenstand entsprechender Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht, aber auch eines durch das Bundesverwaltungsgericht initiierten Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof waren.

 

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