Unsere Beratung schließt auch den Bereich des Denkmalschutzrechts mit ein. Wir vertreten unter anderem Bauherren in Genehmigungsverfahren über den Abriss (Abbruch) von Baudenkmalen oder die Veränderung des Denkmals, z. B. in Sachsen-Anhalt bei der Ansiedlung eines Einkaufszentrums in zentraler Lage im Denkmalbereich einer unter UNESCO-Weltkulturerbe stehenden Innenstadt.
Schwerpunkt der Tätigkeit ist dabei die Prüfung oder Begutachtung der Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals. Hierfür kommt es darauf an, ob es wirtschaftlich zumutbar ist, das Denkmal zu erhalten (Wirtschaftlichkeitsprüfung). Diese Wirtschaftlichkeitsprognose (Vergleichsberechnung) ist relativ komplex, da in der Genehmigungspraxis auf Seiten der Behörden erhebliche Unsicherheiten bestehen.
Hier ist es für den Bauherrn oft unabdingbar, mit juristischer Unterstützung dafür zu sorgen, dass die Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden zunächst von einem zutreffenden rechtlichen Maßstab ausgehen. Aber auch Fragen rund um die Themen Umgebungsschutz von Denkmalen oder archäologische Grabungen (Baugrunduntersuchung) und Betretungsrecht – z. B. bei denkmalgeschützten Parkanlagen (“Gründenkmale”) – beschäftigen uns immer wieder.