Erneuerbare Energien sind das Thema der Stunde. GÖTZE Rechtsanwälte engagieren sich seit Jahren vor allem im Bereich der Solarenergie (Photovoltaik) und Biomassenutzung (vor allem: Biogas, Erzeugung von Energie durch Blockheizkraftwerke).
So waren wir z. B. an der Schaffung von Baurecht z. B. für Solarparks auf Vorhabenträgerseite beteiligt. Regelmäßig erstellen wir aber auch Gutachten über die Vergütung von EEG-Anlagen. Wenn es sein muss, wirken wir auch an der Sicherung oder Durchsetzung von Vergütungsansprüchen z. B. bei der Clearingstelle EEG oder den ordentlichen Gerichten (etwa OLG Dresden, Urt.v. 25.9.2012 – 9 U 1021/12) mit. Die Clearingstelle EEG hat in einem von uns betriebenen Votumsverfahren – dem „Pilotverfahren“ zur Auslegung des EEG 2010 – die Voraussetzungen der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf einer Deponie geklärt. In diesem Zusammenhang behandelte die Clearingstelle nicht nur das Verhältnis der verschiedenen Vergütungstatbestände (Konversion, bauliche Anlage, Fachplanung) sondern befasste sich auch mit den Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelung. Lesen Sie hierzu das Votum der Clearingstelle EEG 2010/8 mit Begründung im Volltext. Interessant sind auch die Ausführungen der Clearingstelle EEG in dem von uns erstrittenen Votum 2011/16 (ehemalige Aschehalde einer Brikettfabrik als Konversionsfläche).
Zum Thema „PV-Anlagen und EEG“ treten wir als Dozenten auf (u. a. Forum Planung Umwelt Recht) und publizieren (etwa „Photovoltaikanlagen“ im „Handbuch des Öffentlichen Baurechts“ oder in ZUR 2010, 245 zu Photovoltaikanlagen auf Deponien). Unsere Vortragsfolien zum EEG 2014, welches zum 1. August 2014 in Kraft getreten ist, können hier eingesehen werden.
Im Bereich Biomasse/Biogas waren wir sowohl auf Nachbarseite als auch auf Vorhabenträgerseite in diversen Konstellationen tätig. Hier erweist sich die Vorhabenzulassung (meist: Genehmigung nach BImSchG; siehe dazu unter Immissionsschutzrecht) als anspruchsvoll (Stichwort: Privilegierung, tieffrequenter Schall). Wir verfügen über das erforderliche Know-how (vgl. etwa Müller-Wiesenhaken/Kubicek, Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u. a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken, ZfBR 2011, 217 ff.) und bundesweite Verfahrenspraxis (u. a. Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen).
Als langjährige Dozenten auf dem Gebiet des Öffentlichen Baurechts kennen wir sowohl die Binnenperspektive der Verwaltung, als auch die Sicht des Bauherrn und der Nachbarn. Dieser Perspektivwechsel ermöglicht es uns, die jeweiligen Mandatsinteressen optimal zur Geltung zu bringen.