Bauplanungsrecht / Gebot der Rücksichtnahme
In einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 23. Juni 2025 haben wir uns für die ‑ von uns vertretende ‑ genehmigende Stadt Radebeul gegen die Nachbarn durchgesetzt, die die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienaus auf ihrem Nachbargrundstück u. a. mit den Argumenten angegriffen haben, es sei rücksichtlos, da das Vorhaben u.a. „erdrückend wirke“ und von ihm „neue unzumutbare