Nicht selten werden Vorentscheidungen für bestimmte Raumnutzungen – z.B. im Bereich von Windenergie, Photovoltaik und großflächigem Einzelhandel, bereits auf einer hochstufigen staatlichen Planungsebene – durch Raumordnung und Landesplanung – getroffen.

So enthalten beispielsweise Regionalpläne oder der Landesentwicklungsplan wichtige Vorgaben für Windenergieanlagen (z. B. Konzentrationszonen), Rohstoffabbau oder großflächigen Einzelhandel, die dann im Rahmen der Genehmigungserteilung oder der Bauleitplanung als Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu „beachten“ oder als Grundsätze immerhin zu „berücksichtigen“ sind. Dies führt zu einer relativ hohen Steuerungswirkung raumordnerischer Festsetzungen, die bestimmte Nutzungsformen in hohem Maße reglementiert.

GÖTZE Rechtsanwälte vertreten unter anderem einen Regionalen Planungsverband in einem beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren, bei dem es um die Verkleinerung eines Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie geht.

Wir publizieren regelmäßig Fachbeiträge zu diesem Themenkomplex. Bereits 2010, als das Sächsische Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) an das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) angepasst und grundlegend novelliert wurde, erstattete Dr. Roman Götze dem Sächsischen Landtag (Innenausschuss) ein mündliches Sachverständigengutachten und nahm 2012 im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen („LEP 2012“) nochmals Stellung. 

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