Unwirksamkeit des Bebauungsplanes nach § 9 IIa BauGB der Stadt Haldensleben
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Normenkontrollurteil vom 6. Dezember 2023 den Bebauungsplan der Stadt Haldensleben (gemäß § 9 IIa BauGB) für unwirksam erklärt (Urteil). Im Rahmen dieses Verfahrens stellten sich zahlreiche interessante Rechtsfragen um das Rechtsinstitut dieses „einfachen“ Bebauungsplanes, insbesondere Fragen der Bestimmtheit und im Zusammenhang mit der Gestaltung des räumlichen und sachlichen