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Zum Thema Baurecht

Die Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn kann wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässig sein, so entschied das Verwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom 22. Juni 2023 (4 K 1791/21). Aus dem „nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis“ folge die Pflicht des Nachbarn, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden. Hiergegen hatte die Nachbarin in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall verstoßen. Sie hatte den gegen die Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte eingelegten Widerspruch u.a. unter Verweis auf eine gefundene nachbarliche Vereinbarung (wenn auch formunwirksam) zurückgenommen und auch im Nachfolgenden durch ihr Verhalten signalisiert, dass Sie die Baugenehmigung nicht weiter bzw. erneut anfechten würde. Die Bauherren durften somit auf den Bestand der Baugenehmigung vertrauen. Gleichwohl erhob die Nachbarin zehn Monate nach der Rücknahme erneut Widerspruch. Zu diesem Zeitpunkt stand das angegriffene Bauvorhaben bereits im Rohbau. Die Nachbarin handelte damit treuwidrig im Gegensatz zu ihrem vorangegangenen Verhalten. Das Urteil stellen wir Ihnen (anonymisiert) hier zur Verfügung.

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