Das Immissionsschutzrecht – als klassische Säule des Umweltrechts – ist stark verzahnt mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Bei nahezu jedem größeren genehmigungspflichtigen Vorhaben – ob in der Industrie, im Gewerbe, der Landwirtschaft oder im Verkehrssektor – ist eine Schallimmissionsprognose unerlässlich, um eine Genehmigung zu erhalten. Diese Genehmigungen werden häufig durch zahlreiche Nebenbestimmungen ergänzt. Aus Sicht der Betreiber derartiger Anlagen geht es regelmäßig darum, nicht durch zu sehr einengende Auflagen oder andere Nebenbestimmungen in dem Betrieb beschränkt zu werden. Im Gegensatz dazu sind die Nachbarn oder die sonst durch die Anlagen Beeinträchtigten daran interessiert, durch möglichst konkrete, drittschützende und vollzugstaugliche Nebenbestimmungen geschützt zu werden (dazu Rechtsanwalt Müller-Wiesenhaken und Dr. Rainer Kubicek “Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u. a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung”, ZfBR 2011, 217 ff).
Wir beraten auf diesem Gebiet sowohl die jeweiligen Betreiber der Anlagen, als auch die Nachbarn, die sich durch die Vorhaben beeinträchtigt sehen. Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere die Ansiedlung von Einkaufszentren sowie sonstige gewerbliche Anlagen und Industrieanlagen, die Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheiz-kraftwerken (insbesondere im Hinblick auf tieffrequenten Schall), Schießanlagen (Wurftauben- und Raumschießstände) sowie Sportanlagen gemäß der 18. BImSchV.