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Bei der Planung von Einkaufszentren und anderen gewerblichen Anlagen, wie beispielsweise Gaststätten, ist es besonders wichtig, durch eine Schallimmissionsprognose nachzuweisen, dass die Richtwerte der TA-Lärm (Nr. 6.1 TA-Lärm) bei Betrieb der Anlage an den betroffenen Immissionsorten eingehalten werden. Dies betrifft auch den An- und Abfahrtsverkehr, die Klima- und Belüftungstechnik, die Belieferung, den Kundenverkehr, usw. Werden die Richtwerte überschritten, besteht die Gefahr, dass der Bau durch ein Eilverfahren eines Nachbarn von einem Verwaltungsgericht gestoppt wird, was erhebliche finanzielle Schäden für die Bauherren verursachen kann.
In einem von uns geführten Rechtsstreit konnte im Fall des Chinon-Centers in Hofheim erfolgreich verhindert werden, dass die Baumaßnahmen unterbrochen werden bzw. die Baugenehmigung aufgehoben wird. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte den Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung ab und gab dem Kreisbauamt sowie dem von uns vertretenen Projektentwickler Recht. Es stellte fest, dass die Belange der Nachbarn durch die Schallschutzauflagen in den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung ausreichend berücksichtigt worden waren.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Immissionsschutzrecht können wir die Interessen unserer Mandanten effektiv durchsetzen. Sei es auf Vorhabenträgerseite kostenintensive Verzögerungen des Bauprojekts verhindern und Projekte rechtssicher und erfolgreich umzusetzen – auch bei komplexen Genehmigungsverfahren und potenziellen Rechtsstreitigkeiten. Oder sei es als Nachbar oder Betroffener, der seine Rechte gegenüber Bauvorhaben wahren will, mit unserer zielgerichteten Unterstützung stellen wir sicher, dass Ihre Interessen umfassend berücksichtigt und gegen unzumutbare Beeinträchtigungen geschützt werden.
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