Schloss Störmthal / bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot / heranrückende schutzwürdige Wohnbebauung
Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ das 1. Mal mit Beschluss vom 29. Januar 2024 u. a. wegen fehlerhafter Ausfertigung außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 29. Januar 2024) und den Bebauungsplan dann mit Urteil vom 29. Februar 2024 für unwirksam erklärt hat (Urteil hier abrufbar), führte die Gemeinde Großpösna ein ergänzendes Verfahren nach §