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Willkommen bei

GÖTZE Rechtsanwälte

Kompetenz. Vertrauen. Durchsetzungskraft.

Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf verwaltungsrechtliche Beratung und Vertretung spezialisiert ist. Gemessen an der Zahl der Fachanwälte für Verwaltungsrecht (aktuell 6) sind wir die größte Kanzlei mit diesem Spezialisierungsprofil in Mitteldeutschland. Sie finden uns in zentraler Lage in der City von Leipzig in der Messehof-Passage am Markt.

Wir bieten juristische Expertise und Vertretung auf gehobenem fachlichem Niveau, publizieren fortlaufend zu juristischen Themen und sind seit Jahren auch als Dozenten bei angesehenen staatlichen und privaten Bildungsträgern tätig. Von Leipzig aus agieren wir bundesweit.

Aktuelles

Bauplanungsrecht / Gebot der Rücksichtnahme

In einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht vom 23. Juni 2025 haben wir uns für die ‑ von uns vertretende ‑ genehmigende Stadt Radebeul gegen die Nachbarn durchgesetzt, die die Baugenehmigung für ein Mehrfamilienaus auf ihrem Nachbargrundstück u. a. mit den Argumenten angegriffen haben, es sei rücksichtlos, da das Vorhaben u.a. „erdrückend wirke“ und von ihm „neue unzumutbare

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Team

Zu Ende Juni 2025 bzw. zum 15. Juli 2025 verlassen uns drei langjährige Mitstreiter. Kollegin Patricia Trautmann durchlief seit 2017 alle Stationen bei GÖTZE Rechtsanwälte. Schon als Studierende unterstützte sie uns als wissenschaftliche Mitarbeiterin, später dann als Rechtsreferendarin und schlussendlich seit 2022 als Rechtsanwältin. Patricia Trautmann wechselt zum 1. Juli als In-House-Juristin in ein Unternehmen

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Schloss Störmthal / bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot / heranrückende schutzwürdige Wohnbebauung

Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ das 1. Mal mit Beschluss vom 29. Januar 2024 u. a. wegen fehlerhafter Ausfertigung außer Vollzug gesetzt (Beschluss vom 29. Januar 2024) und den Bebauungsplan dann mit Urteil vom 29. Februar 2024 für unwirksam erklärt hat (Urteil hier abrufbar), führte die Gemeinde Großpösna ein ergänzendes Verfahren nach §

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Vorbescheid / Ausklammerung des Gebotes der Rücksichtnahme

Wir freuen uns, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Frage gefällt hat, ob man bei einer Bauvorbescheidsfrage bzgl. der Art der Nutzung das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ausklammern kann. Die Entscheidung ist zu § 34 I BauGB getroffen. Der erkennende Senat folgt unserer Auffassung und führt aus, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht

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Rechtsgebiete

Baurecht

Umweltrecht

Öffentlicher Dienst

Staatshaftung und Enteignung

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Weitere Rechtsgebiete

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Öffentlicher Dienst

Staatshaftung und Enteignung

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Weitere Rechtsgebiete

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