Vorbescheid / Ausklammerung des Gebotes der Rücksichtnahme
Wir freuen uns, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung zur Frage gefällt hat, ob man bei einer Bauvorbescheidsfrage bzgl. der Art der Nutzung das planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme ausklammern kann. Die Entscheidung ist zu § 34 I BauGB getroffen. Der erkennende Senat folgt unserer Auffassung und führt aus, dass das Gebot der Rücksichtnahme nicht