Personalia
Zum 31. Dezember 2025 ist unsere Kollegin Carolin Schauer bei GÖTZE Rechtsanwälte ausgeschieden. Carolin Schauer war über 5 Jahre Teil unseres Teams. Wir wünschen ihr für ihren weiteren Weg alles Gute!
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf verwaltungsrechtliche Beratung und Vertretung spezialisiert ist. Gemessen an der Zahl der Fachanwälte für Verwaltungsrecht (aktuell 5) sind wir eine der größten Kanzleien mit diesem Spezialisierungsprofil in Mitteldeutschland. Sie finden uns in zentraler Lage in der City von Leipzig in der Messehof-Passage am Markt.
Wir bieten juristische Expertise und Vertretung auf gehobenem fachlichem Niveau, publizieren fortlaufend zu juristischen Themen und sind seit Jahren auch als Dozenten bei angesehenen staatlichen und privaten Bildungsträgern tätig. Von Leipzig aus agieren wir bundesweit.
Zum 31. Dezember 2025 ist unsere Kollegin Carolin Schauer bei GÖTZE Rechtsanwälte ausgeschieden. Carolin Schauer war über 5 Jahre Teil unseres Teams. Wir wünschen ihr für ihren weiteren Weg alles Gute!
Unsere Kollegen Pia Rödel und Prof. Dr. Roman Götze veröffentlichen im Dezember-Heft der UWP (UWP 2025, 331 ff.) einen Beitrag mit dem Titel „Aktenbeiziehung, Sperrerklärung und „In-Camera-Verfahren“ gemäß § 99 VwGO bei Klagen auf Zugang zu Umweltinformationen gegen private informationspflichtige Stellen“. Der Aufsatz behandelt typische verwaltungsprozessrechtliche Problemlagen, die sich bei Klagen gegen private informationspflichtige Stellen
Unsere Kollegen Prof. Dr. Roman Götze und Ina Illek sind verschiedenen Rechtsfragen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns im Fördermittelrecht nachgegangen, und zwar am Beispiel von Planungsleistungen im Rahmen der Projektförderung von Bauvorhaben. In der zuwendungsrechtlichen Praxis kommt es wegen des sogenannten „vorzeitigen“ Maßnahmenbeginns zu Problemen mit dem Zuwendungsgeber, nicht selten auch zu Rückforderungen von Fördermitteln. In ihrer
Am 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025). Kernziel dieses Gesetzes ist es, den dringend in Deutschland benötigten Wohnraum schneller und effizienter zu schaffen. Dem Problem, dass Planung und Genehmigung von Bauprojekten in Deutschland deutlich zu lange dauern,
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