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Unser Fachgebiet

Öffentliches Wirtschaftsrecht

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  5. Öffentliches Wirtschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sind wir unter anderem im Gewerbe- und Handwerksrecht tätig aber auch in allen anderen Gebieten, die staatlichen Reglementierungen unterliegen (z. B. Taxigewerbe, Gaststättengewerbe). Wir begleiten unsere Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen, Auflagen oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften stehen.

Unser Kollege Prof. Dr. Roman Götze bringt dabei seine langjährige Expertise ein, die er unter anderem als Dozent für „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ im Rahmen der Fachanwaltsausbildung bei der DeutschenAnwaltAkademie lange Zeit weitergegeben hat.

Neben den genannten Rechtsgebieten unterstützen wir unsere Mandanten auch im Subventionsrecht, einem weiteren Kernbereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Hier beraten wir bei der Beantragung von Fördermitteln und Subventionen, der Einhaltung der Förderbedingungen sowie dei Rückforderungsansprüchen.

Mit unsere umfassenden Erfahrung und Expertise im Öffentlichen Wirtschaftsrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, um Sie rechtssicher durch komplexe gesetzliche Anforderungen zu führen.

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