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Baurecht

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 16. März 2020 (VG 5 L 517/19; hier als download) dem Antrag eine von uns vertretenen Bauherrn stattgegeben und der Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 BauGB als rechtswidrig erkannt. Die Gemeinde hatte im Zusammenwirken mit dem Landkreis als Baugenehmigungsbehörde versucht, die Genehmigung einer Photovoltaikanlage in einem Industriegebiet zu verhindern. Dem erteilte das Verwaltungsgericht eine Absage, da die zukünftige Planung der Gemeinde nicht sicherungsbedürftig sei. Die Photovoltaikanlage sei grundsätzlich auch in einem Gewerbegebiet zulässig.

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