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Das Immissionsschutzrecht – als klassische Säule des Umweltrechts – ist stark verzahnt mit dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Kaum ein größeres genehmigungspflichtiges Vorhaben – ob Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verkehr – kommt ohne Schallimmissionsprognose zu einer Genehmigung. Diese Genehmigungen werden sodann durch zahlreiche Nebenbestimmungen flankiert. Aus Sicht der Betreiber derartiger Anlagen geht es regelmäßig darum, nicht durch zu sehr einengende Auflagen oder andere Nebenbestimmungen in dem Betrieb beschränkt zu werden. Im Gegensatz dazu sind die Nachbarn oder die sonst durch die Anlagen Beeinträchtigten daran interessiert, durch möglichst konkrete, drittschützende und vollzugstaugliche Nebenbestimmungen geschützt zu werden (dazu Rechtsanwalt Müller-Wiesenhaken und Dr. Rainer Kubicek “Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u. a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung”, ZfBR 2011, 217 ff).
Wir beraten auf diesem Gebiet sowohl die jeweiligen Betreiber der Anlagen, als auch die Nachbarn, die sich durch die Vorhaben beeinträchtigt sehen. Dabei sind wir insbesondere im Bereich der Ansiedlung von
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