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Biogasanlagen / Blockheizkraftwerke

Durch die staatliche Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien (EEG) und die Privilegierung nach § 35 I Nr. 6 BauGB werden zunehmend Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben zur Stromerzeugung errichtet. Unabhängig davon, ob diese Anlagen immissionsschutzrechtlich oder baurechtlich genehmigungspflichtig sind, ist bereits im Genehmigungsverfahren eine Schallimmissionsprognose durchzuführen. Dabei müssen neben dem üblichen A-bewerteten Schall bei solchen Anlagen vor allem die tieffrequenten Emissionsanteile besonders berücksichtigt werden, da diese oft erhebliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben.

Tieffrequenter Schall umfasst Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz, wie in Nr. 3.2 der DIN 45680 beschrieben. Solche Geräusche entstehen insbesondere durch Auspuffanlagen langsam laufender Verbrennungsmotoren, die in Biogasanlagen häufig zum Einsatz kommen (vgl. Nr. 7.4 der TA-Lärm i. V. m. A. 1.5 der TA-Lärm (Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche)). Aufgrund des Fehlens eines anerkannten einheitlichen Prognoseverfahrens für tieffrequenten Schall stützt sich die Bewertung auf die Erfahrung spezialisierter Gutachter. Diese empfehlen im Genehmigungsverfahren konkrete Maßnahmen (die letztlich Eingang in die Nebenbestimmungen finden), wie den Einsatz spezieller Schalldämpfern, um sicherzustellen, dass in den schutzbedürftigen Räumen die Hörbarkeitsschwelle beim Betrieb der Anlage auch tatsächlich sicher unterschritten wird (Nr. 5.2.3. der DIN 45680 i. V. m. Tabelle 1 des Beiblattes 1).

Wir arbeiten eng mit in diesem Bereich hochspezialisierten Fachgutachtern zusammen und beraten Betreiber von Biogasanlagen umfassend, um genehmigungsfähige Lösungen zu erarbeiten. Gleichzeitig unterstützen wir betroffene Nachbarn, die sich gegen unzumutbare Geräuschbelastungen wehren wollen. In mehreren Verfahren konnten wir erfolgreich die Interessen unserer Mandanten vertreten, die unter gesundheitlichen Beschwerden durch tieffrequenten Schall (z.B. Kopfschmerzen, Unsicherheits- und Angstgefühlen, Schlafstörungen, Herabsetzung der Leistungsfähigkeit, usw.) litten oder sich vor solchen Auswirkungen schützen wollten.

Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und der erfolgreichen Vertretung vor Gericht machen uns zu einem verlässlichen Partner sowohl für Betreiber als auch für betroffene Nachbarn. Wir halten zudem Seminare zu aktuellen Entwicklungen im Immissionsschutzrecht (nähere Informationen hierzu unter Veranstaltungen).

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