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Naturschutzrecht

Naturschutzrechtliche Fragen stellen sich nicht nur im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft, etwa bei raumbeanspruchenden Vorhaben. In einer breiten Öffentlichkeit werden naturschutzrechtliche Fragestellungen kontrovers diskutiert, seit als Folge der europäischen FFH- und Vogelschutzrichtlinie bundesweit Gebiete an die EU-Kommission gemeldet und zum Teil förmlich unter Schutz gestellt worden sind (Natura 2000).

Wir meinen, dass die wichtige Generationenaufgabe Naturschutz mit Augenmaß betrieben werden muss. Wir sind hierbei „undogmatisch“, waren in naturschutzrechtlichen Auseinandersetzungen – etwa zur Reichweite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zur Planfeststellungspflicht für Baumfällungen auf Hochwasserschutzdeichen oder über die Verträglichkeit von raumgreifenden Infrastrukturprojekten sowohl auf Seiten des Vorhabensträgers – mit dem Ziel der Abwehr überzogener Anforderungen – als auch auf Seiten des “Angreifers” – mit dem Ziel, bestimmten Mindestanforderungen des Naturschutzes Geltung zu verschaffen – beteiligt.

Das Naturschutzrecht wird meist im Zusammenhang mit anderen Rechtsmaterien betrachtet. So stellt sich gerade bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Frage, inwieweit das Naturschutzrecht berücksichtigt werden kann oder muss. Gerade in diesem Bereich hat der Gesetzgeber des BauGB 2007 – aus naturschutzrechtlicher Sicht – einen entscheidenden Rückschritt gemacht, indem er die Umweltprüfung mit einem Federstrich bei „Bebauungsplänen der Innenentwicklung“ teilweise abgeschafft hat (§ 13a II Nr. 1 BauGB n.F.).

Durch Fachveröffentlichungen sowie Fortbildungsveranstaltungen zur Vertragsgestaltung beim Ausgleich von Eingriffen, zu Landespflegerischen Begleitplänen und zur Umwelthaftungsrichtlinie bleiben die Mitglieder unserer Kanzlei naturschutzrechtlich am Puls der Zeit.

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