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Wir sind für Sie da.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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Auch hier haben wir unsere Expertise.

Weitere Rechtsgebiete

Neben unseren „Hauptdisziplinen“ sind wir auch in verschiedenen weiteren Bereichen des Verwaltungsrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten aktiv. Dazu zählen unter anderem das Energiewirtschaftsrecht oder auch das Recht der erneuerbaren Energien (EEG). Mit unserer breiten Expertise unterstützen wir Sie auch bei spezifischen Fragestellungen in diesen und anderen Rechtsgebieten. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung anzusprechen. Zu unseren weiteren Tätigkeitsfeldern gehören unter anderem:

Tourismusfinanzierung

GÖTZE Rechtsanwälte sind beratend im Bereich der Tourismusfinanzierung tätig. So haben wir unter anderem an der Erstellung einer Handreichung des LTV Sachsen zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe (2014) mitgewirkt und den LTV Sachsen bei der Erarbeitung einer Handreichung zu sogenannten Freiwilligen Modellen (2015) unterstützt. Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG: Gästetaxe und Tourismusabgabe) erstattete unser Kollege Dr. Roman Götze dem Innenausschuss des Sächsischen Landtages ein Sachverständigengutachten. Der neue Rechtsrahmen für die Gästetaxe und Tourismusabgabe wird in der von uns (mit-)verfassten Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben erläutert (LTV Sachsen, 2017). Im November 2023 hielt unser Kollege Prof. Dr. Roman Götze auf dem Deutschen Tourismustag einen Vortrag zur Tourismusfinanzierung.

Handreichung zur Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe

Handreichung zu Freiwilligen Modellen zur Finanzierung touristischer Aufgaben

Sachverständigengutachten zur Novellierung des SächsKAG

Handreichung zur Finanzierung touristischer Aufgaben

Folien zum Vortrag Deutscher Tourismustag 2023 in Bielefeld

Kommunales Abgabenrecht

Das kommunale Abgabenrecht regelt die Erhebung von lokalen Steuern, Beiträgen und Gebühren durch Städte und Gemeinden. Für betroffene Bürger, Unternehmen und Institutionen ist es von entscheidender Bedeutung, dass solche Abgaben auf einer rechtskonformen Satzung beruhen. Die Satzungen müssen nicht nur klar und verständlich formuliert sein, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Kommunalabgabengesetze, strikt einhalten. Häufige Streitpunkte sind die Fragen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Abgaben sowie die rechtmäßige Festlegung von Gebührenmaßstäben und die Abgabenkalkulation. Wir überprüfen für unsere Mandanten die Rechtmäßigkeit von Satzungen und vertreten ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den Verwaltungsgerichten. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung in der rechtlichen Bewertung kommunaler Abgabenregelungen und der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In den letzten Jahren haben wir viele Kommunen bei der Erhebung von Tourismusabgaben, vor allem Kurtaxen, Gästetaxen und sonstigen Tourismusbeiträgen beraten (dazu oben mehr unter Tourismusfinanzierung).

Europarecht

Unsere Expertise im Europarecht (Unionsrecht) umfasst vor allem Fragestellungen mit verwaltungsrechtlichem Bezug. Dies betrifft insbesondere auch das Umweltrecht der Europäischen Union, z.B. FFH- und Artenschutzrecht, Umwelthaftungsrecht und Umweltinformationsrecht (dazu näheres unter der Rubrik Umweltrecht). Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, insbesondere im Zusammenspiel mit nationalen Verwaltungsverfahren. Ob es um die Anwendung Europäischer Richtlinien, Verordnungen oder um grenzüberschreitende Verwaltungsakte mit Bezug zum Unionsrecht geht – wir stehen Ihnen mit unserem fundierten Fachwissen zur Seite. Dabei beraten wir sowohl öffentliche Institutionen als auch private Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Verfahren und Projekte, mit Ausnahme des Europäischen Beihilfenrechts (hier verfügen wir über ein Netzwerk spezialisierter Berater).

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