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Tourismusrecht

Der Bund hat mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben (§§ 29, 30 BMG) für inländische Gäste abgeschafft. Gerade in Tourismusregionen ist eine Meldung von Gästen zum Zwecke der Erhebung einer Gästetaxe oder Kurtaxe aber unumgänglich. Die Meldepflicht besteht in diesen Destinationen regelmäßig auf landesrechtlicher Grundlage fort und wird in den jeweiligen kommunalen Satzungen aktiviert. Unsere Kollegen Andrea Wolter und Prof. Dr. Roman Götze haben darüber im Rahmen einer Veranstaltung des Tourismusverbandes Erzgebirge informiert. Die Folien zu unserem Vortrag stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

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