Das Sächsische Kabinett hat am 18. Januar 2022 die „Sächsische Wasserstoffstrategie“ beschlossen. Ganz ähnlich wie nach der „Wasserstoffstrategie für Sachsen-Anhalt“, die seit Mai 2021 vorliegt, soll danach im Sinne einer nachhaltigen Klimapolitik die Erzeugung, Speicherung und die zum Transport von „grünem Wasserstoff“ nötige Leitungsinfrastruktur auf- und ausgebaut werden. GÖTZE Rechtsanwälte begleiten aktuell ein länderübergreifendes Leitungsvorhaben zum Transport von grünem Wasserstoff. Dies betrifft die Vorbereitung der Planfeststellung gemäß § 43l EnWG aber auch die begleitenden landesplanerischen um umweltrechtlichen Untersuchungen bzw. Vorplanungen.