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Erweiterung Discounter

Im Streit um die Erweiterung eines Discounters in Thüringen konnten wir im Widerspruchsverfahren für unsere Mandanten erreichen, dass der Ablehnungsbescheid des Landkreises aufgehoben und der bauplanungsrechtliche Vorbescheid erteilt wurde. Gegenstand war die Erweiterung eines bestehenden Discounters von bisher 750 qm Verkaufsfläche auf ca. 1.050 qm Verkaufsfläche in einem Mischgebiet nach § 34 II BauGB i.V.m § 6 BauNVO. Streitig war zunächst nahezu jedes Tatbestandsmerkmal, insbesondere war der Landkreis der Meinung, dass eine Erweiterung im hinteren Grundstücksbereich nicht möglich wäre, da der Außenbereich an der bisherigen Außenwand beginne und das Erweiterungsvorhaben deshalb – in den Außenbereich hinein – ragen würde. Aber auch über den Gebietstypus und über die Voraussetzungen der Atypik nach § 11 III 4 BauNVO wurde gestritten. Auch in diesem Fall konnten wir unter Verwendung des „Leitfadens zum Umgang mit § 11 Abs. 3 BauNVO in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels“ der Fachkommission Städtebau vom 28. September 2017 die Behörde überzeugen, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen i.S.d. § 11 III 2 BauNVO ausgehen und es trotz der Großflächigkeit in einem faktischen Mischgebiet zu genehmigen ist.

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