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Baurecht

GÖTZE Rechtsanwälte gewinnen Normenkontrollverfahren beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Az.: 1 C 40/20). Eine Nachbarin hatte sich mit Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan einer von uns vertretenen Gemeinde gewandt. Der Bebauungsplan setzte ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Die Normenkontrollführerin befürchtete, dass aufgrund der Schutzbedürfnisse der neuen Nachbarschaft ihre eigenen Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden würde. Ihrer Auffassung nach sei sie (Haupterwerbs-)Landwirtin. Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nicht. In einer geradezu „schulmäßig“ begründeten Entscheidung nahm es zu den formellen (Bekanntmachungsmangel wegen unterbliebenen Hinweis auf DWA-Merkblatt (dazu Worch, ZfBR 2021, 134 ff.; dazu hier unter Publikationen), rückwirkende Fehlerheilung, Befangenheit) und materiellen Einwänden der Antragstellerin (Bestimmtheit, Abwägung, Etikettenschwindel, planungsrechtlicher Begriff der Landwirtschaft etc.) Stellung, bestätigte im Ergebnis aber die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans. Die (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung stellen wir Ihnen hier anonymisiert als download zur Verfügung.

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