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BVerwG zum Fehlertoleranzschwellen im Gebührenrecht und Art. 19 IV GG

Wie schon am 29. November 2019 gemeldet (dazu unten), hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem von uns geführten Normenkontrollverfahren jüngst die Gelegenheit, das Thema der „Fehlerfolgentoleranz“ aus kommunalabgabenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive zu beleuchten. Nun liegt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch mit Gründen vor, die sehr lesenswert sind. Das Gericht betont den Geltungsanspruch von Art. 19 IV GG zu Gunsten des Gebührenschuldners, ohne die kommunalen Belange völlig auszublenden. Das Verfahren wird nun nach Wiederaufnahme durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter geführt werden.

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