Das Verwaltungsgericht Leipzig hat mit Beschlüssen vom 15. Mai 2020 in zwei Eilverfahren die Schulbesuchspflicht an Grundschulen insoweit ausgesetzt, als die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vorsah, dass die Grundschüler im Klassenverband ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m beschult werden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegt hierin ein Verstoß gegen Art. 3 I GG, Art. 2 I GG. Näheres dazu in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Wir stellen außerdem die anonymisierte Entscheidung im Volltext zur Verfügung. Obwohl die beiden Entscheidungen nur für die konkret betroffenen Schüler wirkten, hat der Freistaat Sachsen „erga omnes“ darauf reagiert, und die Präsenzpflicht für alle Grundschüler in Sachsen ausgesetzt. Der Schulbesuch an sächsischen Grundschulen ist bis auf Weiteres freiwillig. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig sind noch nicht rechtskräftig. Lesen Sie zu diesem Thema auch die nachstehenden Artikel:
SPIEGEL Panorama
MDR Sachsen
WELT
Süddeutsche Zeitung
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