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Denkmalschutzrecht – “Villa Kolbe“ in Radebeul

Mit zwei Entscheidungen vom 20. Juli 2021 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht der von uns vertretenen Stadt Radebeul im Streit um die “Villa Kolbe“ recht gegeben. Im Berufungsverfahren gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtes Dresden wurden diese abgeändert und die Klagen – zum einen auf Erteilung der Verlängerung eines Bauvorbescheides (Urteil) für einen Neubau und zum anderen auf Erteilung einer Baugenehmigung für diesen Neubau und einen Anbau (Urteil) – abgewiesen. Damit haben wir in dem seit mehr als 20 Jahre andauernden Streit zwischen den Eigentümern des Grundstückes, auf dem sich die unter Denkmalschutz stehende „Villa Kolbe“ im Neorenaissance-Stil in Radebeul (gebaut in den Jahren 1890/1891 für den Chemiker Dr. Carl Kolbe) befindet, der Stadt Radebeul und den Denkmalschutzbehörden einen entscheidenden Zwischenerfolgt erzielt. Der Senat führte aus, dass sowohl der geplante Anbau an die Villa als auch der Neubau im Garten gegen Denkmalschutzrecht verstoße, da die Substanz und das Erscheinungsbild dauerhaft mehr als geringfügig verändert werden würde und auch das Gartendenkmal – welches zum Gesamtensemble gehöre und von dem Denkmalschutz umfasst sei – u.a. durch die Dominanz des Neubaus beeinträchtigt wäre, wenn die geplanten Baumaßnahmen umgesetzt werden würden. Es stand zur Überzeugung des Senates fest, dass es sich bei der Villa Kolbe um eines der bedeutendsten, prächtigsten und großartigsten Villenanwesen in Radebeul handelt. Interessant sind auch die Ausführungen des Senates zur Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht nach § 8 I und § 9 I SächsDSchG und der Darlegungslast des Grundstückseigentümers. Die Bauherren haben nun in beiden Fällen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben. Die Sächsische Zeitung hat mit Artikel vom 15. Oktober 2021 darüber berichtet.

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