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Freizeitlärm – September 2020

Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder: In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV (neu 2017), Freizeitlärm-RL (neu 2015), TA-Lärm (neu 2017)) erheblich geändert und aktualisiert. Im Seminar werden die aktuelle Neuerungen der Freizeitlärm-Richtlinie, der TA Lärm sowie 18. BImSchV behandelt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können. Dozent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfram Müller-Wiesenhaken, Veranstaltungstermin: 9. September 2020 in Magdeburg (Seminarflyer).

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