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Gästetaxe

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom heutigen Tage (30. April 2025) den Eilantrag eines Beherbergungsunternehmens gegen die Satzung der Stadt Zittau über die Erhebung einer Gästetaxe abgelehnt (OVG Bautzen, Beschl. v. 30.04.2025 – 5 B 89/25). Die Stadt Zittau kann die Gästetaxe somit wie geplant ab dem 1. Mai 2025 erheben. GÖTZE Rechtsanwälte haben in dem Verfahren die Interessen der Stadt Zittau vertreten. Nähere Informationen folgen.

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