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Nachbarklage

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) hat den Antrag einer Nachbarin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 22. Juni 2023 (4 K 1791/21) mit Beschluss vom 13. Februar 2025 (1 A 354/23; anonymisiert hier) abgelehnt. Wir hatten über das erstinstanzliche Urteil auf dieser Seite am 23. Juli 2023 (Newsarchiv) bereits berichtet. Die Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn kann wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unzulässig sein. Aus dem „nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis“ folge die Pflicht des Nachbarn, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden. Die klagende Nachbarin hatte den gegen die Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte eingelegten Widerspruch u.a. unter Verweis auf eine gefundene nachbarliche Vereinbarung (wenn auch formunwirksam) zurückgenommen und auch im Nachfolgenden durch ihr Verhalten signalisiert, dass Sie die Baugenehmigung nicht anfechten würde. Die Bauherren durften somit auf den Bestand der Baugenehmigung vertrauen. Gleichwohl erhob die Nachbarin zehn Monate nach der Rücknahme erneut Widerspruch. Zu diesem Zeitpunkt stand das angegriffene Bauvorhaben bereits im Rohbau. Das SächsOVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die damit rechtskräftig ist.

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