Als langjährig im Tourismussektor beratende Kanzlei konnten wir nun ein weiteres Projektmandat aus diesem Bereich erfolgreich abschließen: Wir haben den Tourismusverband Sächsische Schweiz bei der Umsetzung des Projektes „Einführung einer Mobilitätskarte Sächsische Schweiz“ juristisch begleitet und dabei die Koordination der beteiligten Fachberater*innen übernommen. Insbesondere erfolgte durch GÖTZE Rechtsanwälte die Erarbeitung der Vertragsunterlagen und die notwendigen Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Partnern. Seit dem 1. April 2020 ist nun zunächst in Pirna die Nutzung von Bussen und Bahnen für Übernachtungsgäste dank der „Gästekarte mobil“ inklusive. Weitere Informationen zum Projekt können Sie der Pressemitteilung des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz entnehmen.
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