Startseite » Aktuelles » Umweltschadensrecht, Abschluss Forschungsvorhaben
Das seit Ende 2022 unter Leitung unseres Kollegen George-Alexander Koukakis unter Mitarbeit unserer Kollegin Pia Rödel und in Zusammenarbeit mit dem Büro Bosch & Partner (Berlin) für das Umweltbundesamt durchgeführte Forschungsvorhaben zur „Evaluation von praktischer Anwendung und Wirksamkeit der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz“ konnte nun mit Veröffentlichung des Endberichts erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Forschungsvorhaben untersuchte die praktische Anwendung und Wirksamkeit der durch das Umweltschadensgesetz (USchadG) implementierten öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden an den Schutzgütern Biodiversität, Gewässer und Boden. Dabei stand vor allem die Frage der tatsächlichen Wirksamkeit in der Praxis („Praxischeck“) sowie die Identifizierung möglicher Faktoren, die einem wirksamen Vollzug des Umweltschadensrechts potentiell entgegenstehen, im Mittelpunkt. Zu diesem Zwecke wurden die Rechtsgrundlagen des Umweltschadensrechts ausführlich auch unter Berücksichtigung dazu ergangener Judikate analysiert und dargestellt. Zur rechtspraktischen Analyse und Bewertung der Anwendung in der Praxis wurden u.a. verfügbare Anwendungsdaten ausgewertet, weitreichende Befragungen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure sowie Fachinterviews durchgeführt. Überdies sind die Rechtslagen in weiteren Mitgliedstaaten der EU beleuchtet und ausgewählte Fälle näher betrachtet worden. Aufbauend auf den hieraus gewonnenen Erkenntnissen wurden die Effektivität der Umwelthaftung bewertet, in Betracht kommende Maßnahmen zur Bewältigung ermittelter Hemmnisse für einen effektiven Vollzug geprüft und sofern und soweit erforderlich bzw. sinnvoll entsprechende Empfehlungen abgeleitet.
Der Endbericht kann auf der Webpräsenz des Umweltbundesamtes heruntergeladen werden:
Im Ergebnis des Forschungsvorhabens konnten nach wie vor Kenntnislücken hinsichtlich des USchadG, dessen Anwendung und Mehrwert im Verhältnis zum Fachrecht festgestellt werden. Daher soll zeitnah eine Kurzhandreichung für Vollzugsbehörden zum rechtssicheren Umgang mit dem USchadG erstellt und veröffentlicht werden.
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