Unsere Kollegen Prof. Dr. Roman Götze und Christoph Worch kommentieren in einem Anmerkungsaufsatz (SächsVBl. 2024, 286 ff.) die aktuelle Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zu Windenergieanlagen im Umfeld der unter UNESCO-Welterbe-Schutz stehenden Montandenkmale im Erzgebirge (SächsOVG, SächsVBl. 2024, 293 ff.). Wie so oft im Recht gilt: Es kommt darauf an! Im konkreten Fall war der Abstand zwischen der nächstgelegenen Windenergieanlage und den Montandenkmälern unter Berücksichtigung der Geländetopografie zu groß. § 2 EEG und der darin angelegte Gewichtungsvorrang stritt zudem für die Windenergieanlagen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf einen weiteren Fachaufsatz aus unserem Hause hin, der soeben erschienen ist. Prof. Dr. Roman Götze und George-Alexander Koukakis betrachten die planungsrechtlichen und methodischen Vorgaben für die Ausweisung von Windenergiegebieten (SächsVBl. 2024, 245).
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