Am 31. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Wohnungsbau-Turbo“) in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 257 vom 29.10.2025). Kernziel dieses Gesetzes ist es, den dringend in Deutschland benötigten Wohnraum schneller und effizienter zu schaffen. Dem Problem, dass Planung und Genehmigung von Bauprojekten in Deutschland deutlich zu lange dauern, soll durch die Schaffung weitreichender Abweichungsmöglichkeiten im BauGB begegnet werden. Unsere Kollegin Carolin Schauer hat sich die Bauturbo-Novelle einmal angeschaut (einen Überblick finden Sie hier). Wolfram Müller-Wiesenhaken und Prof. Dr. Roman Götze werden das Thema in Kürze auch im Rahmen von Fachseminaren genauer „unter die Lupe“ nehmen.
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