Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, hat die CDU/CSU/SPD-Regierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingebracht (sog. „Wohnungsbauturbo“; BT-Drs. 21/781). Ziel des Gesetzes ist, den Wohnungsbau in Deutschland wieder anzukurbeln, um schlussendlich dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abzuhelfen. Hierfür soll im BauGB an verschiedenen Stellschrauben justiert werden, dies ausdrücklich unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinden. Kern der Novellierung ist § 246e BauGB, der Abweichungen von den Vorschriften des BauGB aber auch der BauNVO im erforderlichen Umfang und unter Wahrung der öffentlichen Belange und Nachbarbelange ermöglicht. Zentrales Element dieser Vorschrift ist aber die Zustimmung der Gemeinde (vgl. § 36a BauGB), so dass die Gemeinden letztlich eine starke Rechtsstellung zugewiesen erhalten haben. Unser Kollege Prof. Dr. Roman Götze hat den avisierten „Bauturbo“ bereits einer ersten Analyse unterzogen. Näheres dazu hier.
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