Edit Content

Wir sind für Sie da.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Edit Content

Wir sind für Sie da.
Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Zweckentfremdungsrecht

Seit dem 1. September 2026 ist die Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS – der Stadt Leipzig über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum „scharf gestellt“. Bis zu diesem Stichtag ließ die Satzung unter bestimmten Voraussetzungen die mehr als 12 Wochen im Kalenderjahr andauernde Nutzung für die Zwecke der Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung zu. Hiermit sind komplexe Folgefragen verbunden, die möglicherweise auch ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Skip to content