Startseite » Veranstaltungen » Der „Wohnungsbauturbo“ – Was geht? Was geht nicht?
Der Bund hat das Baugesetzbuch (BauGB) geändert, um den Wohnungsbau gezielt „anzukurbeln“. Kern der Novelle, ist die Schaffung des § 246e BauGB, einer Vorschrift, die eine Experimentierklausel zur Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben (auch) im planungsrechtlichen Außenbereich ermöglicht. Auch § 34 BauGB und § 31 BauGB sind angepasst worden, um Wohnungsbauvorhaben „elastischer“ genehmigen zu können. Mit Blick auf die Belange des Immissionsschutzes ist vor allem die Änderung des § 9 I Nr. 23 BauGB von Interesse, die auch Abweichungen von der TA Lärm in Bebauungsplänen ausdrücklich zulässt. Das Seminar gibt einen Überblick über die Novellierung des BauGB („Bauturbo“) und wird speziell die aus Sicht der öffentlichen und privaten Belange wichtigen Tatbestandsvoraussetzungen betrachten. Auch auf die Lockerung der Vorgaben der TA Lärm wird dezidiert eingegangen werden. Referenten: Prof. Dr. Roman Götze und Wolfram Müller-Wiesenhaken, Datum: 4. Februar 2026, Veranstaltungsort: Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V. Magdeburg. (Seminarflyer)
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