Wassergebühren
Der Bayerische Verwaltungsgerichthof hat mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Az. 20 N 24.1004) eine Wassergebührensatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hopfenbachtal-Gruppe für unwirksam erklärt. Im Fokus der Entscheidung lagen insbesondere die Wasserlieferungen des Zweckverbandes an ein Gemeindegebiet, das nicht in dessen Zuständigkeit lag (sog. Wassergast), wobei der hierfür veranschlagte Preis zulasten der eigenen Gebührenschuldner